Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
archiwork by Benjamin Diehl
Schreinermeister · Raumplanung · Innenraumgestaltung · Baubegleitung
Bettinastraße 68 · 63067 Offenbach am Main
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Benjamin Diehl (archiwork), Schreinermeister, Bettinastraße 68, 63067 Offenbach am Main – nachfolgend „Auftragnehmer" – und seinen Auftraggebern im Rahmen des Planungs-Abo-Modells für Raumplanung, Innenraumgestaltung und Baubegleitung.
- Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Soweit zwischen beiden Gruppen unterschieden wird, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
§ 2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung der individuellen Planungs-Abo-Vereinbarung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Mit Unterzeichnung des Vertrags erkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil an.
§ 3 Art und Umfang der Leistungen
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Raumplanung, Innenraumgestaltung, Baubegleitung und handwerkliche Koordination auf Basis des jeweils vereinbarten monatlichen Leistungspakets. Die konkret enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
- Der Auftragnehmer ist ein Schreinermeister (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main). Die erbrachten Leistungen unterliegen nicht der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure); die Vergütung wird frei vereinbart.
- Die Leistungen umfassen keine Aufgaben, die nach den geltenden Architekten- und Stadtplanergesetzen der Länder eine Kammermitgliedschaft erfordern, insbesondere keine bauantragsreifen Planunterlagen mit Unterschrift einer bauvorlageberechtigen Person.
- Der Auftragnehmer schuldet sorgfältige Leistungserbringung im Rahmen des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB), keinen werkvertraglichen Erfolg.
§ 4 Stundenkontingent und Mehraufwand
- Das vereinbarte Stundenkontingent ist das monatlich verfügbare Maximal-Kontingent an abrechenbaren Arbeitsstunden des Auftragnehmers.
- Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Ende des Kalendermonats entschädigungslos. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung in Folgemonate oder auf anteilige Rückerstattung.
- Die Zeiterfassung erfolgt transparent über das Programm Tyme. Angefangene Viertelstunden werden als volle Viertelstunden gerechnet. Der Auftraggeber kann auf Anfrage jederzeit den aktuellen Stundenstand einsehen.
- Bei drohender Überschreitung des Kontingents informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig und im Voraus. Mehrarbeit wird nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erbracht und zum im Vertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet oder auf Wunsch vom Kontingent des Folgemonats abgezogen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Monatsbetrag, zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
- Rechnungen werden jeweils zum Ersten eines Kalendermonats für den laufenden Monat ausgestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsstellung.
- Bei Vertragsbeginn zum Monatsmitte wird für den Startmonat eine anteilige Rechnung erstellt (Pro-Rata-Abrechnung auf Tagesbasis).
- Mehraufwand sowie ggf. gesondert anfallende Fahrtkosten werden am Ende des jeweiligen Kalendermonats separat in Rechnung gestellt.
- Bei Zahlungsverzug gilt § 288 BGB. Der Auftragnehmer ist nach erfolgloser Mahnung berechtigt, Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnung geltend zu machen.
- Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen nach Fälligkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der offenen Beträge auszusetzen, ohne dass dadurch Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft für die im Einzelvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit (Paket I und II: mindestens 3 Monate; Paket III: projektabhängig).
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch monatlich, bis er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird.
- Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: (a) Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen nach erfolgloser Mahnung; (b) wiederholter oder schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; (c) Eintritt von Umständen, die die weitere Zusammenarbeit für eine Partei unzumutbar machen.
- Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Kündigungszeitpunkt in jedem Fall vollständig zu vergüten.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf Vergütungsminderung oder Schadensersatz gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch dann die volle Monatsvergütung verlangen, wenn das Stundenkontingent nicht ausgeschöpft werden konnte.
- Vereinbarte Termine für Beratungsgespräche oder Baustellenbegehungen sind vom Auftraggeber einzuhalten. Bei Absagen ohne ausreichende Vorankündigung (weniger als 24 Stunden) ist der Auftragnehmer berechtigt, die entfallene Zeit anteilig auf das Stundenkontingent anzurechnen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und die Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal auf den dreifachen Betrag der zuletzt fälligen Monatsvergütung.
- Die Haftung für Leistungen Dritter (insbesondere empfohlener Handwerker) ist ausgeschlossen. Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, begründen jedoch keine Garantie oder Mithaftung.
- Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO und des BDSG. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.
- Projektunterlagen des Auftraggebers (Grundrisse, Fotos, Pläne etc.) werden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weitergegeben.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungsunterlagen, Zeichnungen, Entwürfe und Konzepte sind urheberrechtlich geschützte Werke (§§ 2, 7 UrhG) und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertragsgemäßen Zweck (Umsetzung des konkret geplanten Projekts am vereinbarten Standort).
- Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung der Planungsunterlagen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer behält das Recht, realisierte Projekte – nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber – zu Referenzzwecken in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zu veröffentlichen.
§ 11 Änderungen dieser AGB
- Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung von mindestens 4 Wochen zu ändern.
- Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen.
- Im Falle eines Widerspruchs hat der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des bestehenden Vertrags zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Offenbach am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Diese AGB sind in der jeweils gültigen Fassung integraler Bestandteil jedes Planungs-Abo-Vertrags von archiwork by Benjamin Diehl.
archiwork by Benjamin Diehl · Bettinastraße 68 · 63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 300 753 85 · kontakt@benjamindiehl.de · archiwork.de · USt-IdNr.: DE326303879
Stand: Juli 2026